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            IMPRESSUM:                                                    Diese Webpräsenz gehört Carmen Thiele, 01217 Dresden 

          

          AGB´s:


§ 1     Urheberrecht


1.1     Urhebererklärung   

          Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk / die Werke in ihrem alleinigen Eigentum befindet/en und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk           eine eigenständige Arbeit  von ihr ist.


1.2     Nutzung und Verwertung

          Jede Nutzung und Verwertung des Werkes / die Werke ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten           Zweck. Mit dem Besitz des Werkes / die Werke sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies           gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.


1.3     Namensnennung

          Bei jeder Nutzung des Werkes / die Werke ist der Name der Künstlerin zu nennen.


1.4     Angemessene Vergütung

          Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes / die Werke hat die Künstlerin Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).


1.5     Veröffentlichungen

          Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin.

          Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung ihres Namens           veröffentlicht werden.


1.6     Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

          Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat,           Einladung, im Internet sowie im Katalog.


1.7     Folgerecht/Zugangsrecht

          Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar, der Künstlerin das Werk           vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.


§ 2     Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien


2.1     Übergabe / Rückgabe des Werkes / der Werke

          Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk / die Werke zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben. Der Nutzer ist verpflichtet, zum           Vertragsende das Werk / die Werke in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.


2.2     Präsentation / Technische Voraussetzungen

          Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer           gewährleistet und finanziert.


2.3     Publikationen/Katalog

          Bei benötigten Publikationen werden Gestaltung, Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges in Absprache und im           Einvernehmen beider Vertragspartner festgelegt. Die Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.

          Eine Kostenbeteiligung der Künstlerin ist, nach Absprache auch mit Kunstwerken, im gegenseitigen Einvernehmen möglich und muss gesondert vereinbart werden.


2.4     Haftung

          Für Schäden am Werk / an den Werken, die während der Nutzungsdauer entstehen oder damit zusammenhängen, kommt der Nutzer / die Nutzerin in Höhe des Verkaufspreises           auf.


2.5     Transport/Transportversicherung

          Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu           übernehmen, sofern dies die Künstlerin nicht selbst organisiert bzw. es keine anderen Absprachen im Vertrag gibt.


2.6     Reisekosten

          Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die           Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Künstlerin dafür, oder zur Erfüllung des Vertrages, werden von der Nutzerin / dem Nutzer gegen           Nachweis erstattet, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.


2.7     Verlängerung der Überlassungsfrist

          Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin. Das Honorar dafür wird schriftlich festgelegt und wird nach Vereinbarung oder mit Beginn der           Verlängerung fällig.


§ 3     Zahlungsbedingungen


3.1     Zahlungsfrist

          Die Künstlerin erstellt anhand der Vertragsbedingungen eine Rechnung für die Nutzerin / den Nutzer. Der Betrag ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.


3.2     Mehrwertsteuer

          Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3.3     Eigentumsvorbehalt

          Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der           Künstlerin.


§ 4     Aufhebung und Kündigung von Verträgen


          Änderungen, Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.


§ 5     Abgabepflicht


          Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen,           sofern sie/er abgabepflichtig ist.


Stand: November 2011

  

       - Künstler-Werkstatt -

 Carmen  Thiele

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